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Serviceübersicht > Reifen-Kennungen und Maßeinheiten

Im Folgenden ist detailliert erläutert, welche Informationen der Aufschrift eines Reifens entnommen werden können. Die Infos stammen aus der Reifenfibel, 1. Auflage 1999 von Bridgestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli, deren Inhalt hier freundlicherweise zitiert werden darf.
1. Reifenhersteller (Marke)
 
2. Profilbezeichnung / Reifentyp
 
3. Reifenquerschnittsbreite in mm
 
4. Verhältnis Reifenhöhe zu Reifenbreite in %
 
5. Radialreifen
 
6. Felgendurchmesser in Zoll
 
7. Kennzahl für die Reifentragfähigkeit
 
8. Geschwindigkeits-Index
 
9. Tubeless (Schlauloser Reifen)
 
10. Herstelldatum (Infos dazu weiter unten, hier klicken)
 
11. Abnutzungsanzeiger (1,6 mm)
 
12. Zusatzbezeichnung für Reifen mit erhöhter Tragfähigkeit
 
13. Hinweis auf Wintertauglichkeit für Winter- und
Ganzjahresfreifen

 

Die Dimension eines Reifens

Dimension des Reifens

Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt. Danach sind Pkw-Reifen entsprechend der europäischen Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere für die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft. Innerhalb dieser Information sind die für den Autofahrer wichtigen Angaben zusammengestellt - die Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Seite wie Herstellername und Reifentyp.

Reifenbreite (3)

Sie wird in Millimetern angegeben (z.B. 175 mm). Bei herkömmlichen Pkw-Reifen reichen die Querschnittsbreiten von nominell 125 mm (z.B. 125/80 R 12) bis ca. 335 mm (z.B. 335/30 R 19). Die Breiten steigen dabei in 10-mm-Schritten. Besondere Reifen für neue Rad-Reifen-Systeme (z.B. TD-Reifen von Dunlop oder TRX- oder TDX-Reifen von Michelin) haben andere Breitenmaße in Millimetern. Die Breiten reichen von 160 mm bis 240 mm. Die tatsächliche Breite weicht, bedingt durch die üblichen Fertigungstoleranzen, meist von den nominellen Angaben geringfügig ab und variiert von Hersteller zu Hersteller um wenige Millimeter. Außerdem ist sie abhängig von der Breite der Felge, auf welcher der Reifen montiert ist. Die Normung der Reifen erlaubt es, die meisten Reifen auf Felgen verschiedener Breiten zu montieren. Diese Breitenunterschiede können Ursache dafür sein, dass auf bestimmten Fahrzeugen nur Reifen bestimmter Hersteller (Markenbindung) oder lediglich in Kombination mit bestimmten Felgen montiert werden dürfen, da in diesen Fällen ausschließlich diese Reifen in allen Betriebszuständen mit Sicherheit (also auch beim Einfedern oder beim Lenkeinschlag) "freigängig" sind. Auch die Verwendbarkeit von Schneeketten kann an bestimmte Reifenfabrikate und Felgenbreiten gebunden sein. Zu beachten sind hier die Hinweise in Fz.-Papieren und Bedienungsanleitung.

 

Höhen-Breiten-Verhältnis/Serie ....../50, /60, /70, /80 (4)

Hier geht es um das Verhältnis von Höhe zu Breite des Reifenquerschnittes in Prozent. Ein /50 bedeutet dann, dass die Reifenhöhe halb so groß ist wie die Reifenbreite. Mit "fallenden" Verhältnis-Zahlen wird die Reifenflanke immer niedriger - übliches Erscheinungsbild sportlicher Pkw (225/45...). Sonderfall: Bei Reifen der 80er-und /82er-Serie war früher die ".../80" in der Bezeichnung nicht üblich - dementsprechend kann in älteren Fahrzeugpapieren noch "155 R 13" stehen. Dies entspricht nunmehr beim Reifenkauf "155/80 R 13".

 

Tragfähigkeitskennzeiffer (Load Index LI) (7)

Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert wird, dargestellt in einer genormten Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet. Beispiel "85" = 515 kg. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig. Zusatzangabe "Reinforced": (12) Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit (für Kleintransporter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen... ). Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend hohe) LI-Kennziffer.

LI kg   LI kg   LI kg   LI kg   LI kg
63 272   73 365   83 487   93 650   103 875
64 280   74 375   84 500   94 670   104 900
65 290   75 387   85 515   95 690   105 925
66 300   76 400   86 530   96 710   106 950
67 307   77 412   87 545   97 730   107 975
68 315   78 425   88 560   98 750   108 1000
69 325   79 437   89 580   99 775   109 1030
70 335   80 450   90 600   100 800   110 1060
71 345   81 462   91 615   101 825   111 1090
72 355   82 475   92 630   102 850   112 1120

 

Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch "Speedindex") (8)

GSY km/h   Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Den Buchstaben sind nebenstehende Geschwindigkeitskategorien zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Pkw´s)
M 130
N 140
P 150
Q 160
R 170
S 180
T 190
U 200
H 210
V 240
W 270
Y 300
ZR > 240



 

Laufrichtungsbindung

Überwiegend an Reifen mit besonderer Profilgestaltung sind auf der Reifenflanke Bezeichnungen wie "Rotation", "Drehrichtung", "Direction", in Kombination mit einem Laufrichtungspfeil eingeprägt. Bei der Reifenmontage ist diese vorgegebene Lauf- oder Drehrichtung zu beachten.

 

Tubeless ("Schlauchlos") (9)

Pkw-Reifen sind üblicherweise "Schlauchlos"-Typen. Das Einziehen eines Schlauches ist nicht nur überflüssig, es ist - von wenige Ausnahmen abgesehen - nicht zulässig. Im Zweifelsfall den Reifenhersteller befragen. Bei einer Reifenpanne mit Luftverlust darf das allenfalls als zeitweiliger Notbehelf gelten.

 

Produktionsdatum (10)

Bisheriges Verschlüsselungs-System: Die letzten 3 Ziffern der sog. "DOT"-Nummer geben das Herstellungsdatum wieder. Die ersten beiden Stellen nennen die Produktionswoche, die letzte Ziffer ist die Endzahl des Jahres. Beispiel: 409 =40.Woche 1999. Dass wir es mit den 90-iger Jahren zu tun haben, wird i.a. noch durch ein kleines Dreieck (rechts neben der 3-stelligen Zahl) deutlich gemacht.

Neue Kennzeichnung ab 1.1.2000: Jetzt 4-stellige Schlüsselnummer. 0100 = 1. Woche 2000.

 

Verschleißanzeiger (Treadwear Indicator , "TWI") (11)

Rundum auf der Reifenseite ist mehrmals das Kürzel "TWI" (auch andere Zeichen möglich) eingeprägt. Wenn man dem Pfeil folgt, so erkennt man, dass in diesem Bereich das Profil nicht völlig in die Tiefe geht. Der Grund: Bei einem bis auf (die gesetzlich zulässigen) 1,6 mm abgefahrenen Profil liegen diese Stellen dann deutlich erkennbar an der Oberfläche, die Verschleißgrenze ist erreicht. Soweit sollte man es nicht kommen lassen: Versuche zeigen, dass bereits unter ca. 3 mm die Haftung, insbesondere bei Nässe, deutlich abnimmt!

 

M&S (Winterreifen/Ganzjahresreifen) (13)

Winterreifen sind mit "M&S", "M+S" oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet. Hiermit ist nicht nur erkennbar, dass es sich um einen Reifentyp für die speziellen Anforderungen des Winterbetriebs handelt. Damit verbunden ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten Geschwindigkeitsklasse.

 

Sonderregelungen in einigen europäischen Ländern:

Ist "Winterausrüstung" (lt. Beschilderung) vorgeschrieben, dann erfordert dies Reifen mit M&S-Symbol. Insbesondere in Österreich wird darüber hinaus eine Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert - mit weniger Profil gelten derartige Exemplare schlichtweg als Sommerreifen. In Deutschland existiert diese Vorschrift zwar nicht, unterhalb ca. 4mm ist eine Wintertauglichkeit aber tatsächlich sehr eingeschränkt.

 

Prüfzeichen "E":

Das "ECE-Prüfzeichen" wird als E oder e dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30). Bild 6: Die anhängende "12" weist auf Österreich als Prüfungsland hin Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408) ist diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht aufweisen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer Mangel" am Fahrzeug eingestuft.

 

Runderneuerte Reifen

Sie tragen als Kennzeichnung "R", "runderneuert", "retread" oder "retreaded". Das Datum der Runderneuerung wird in gleicher Weise wie das Herstellungsdatum von Neureifen angegeben.

Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt? Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren und am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:


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